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DAS DIPLOMATISCHE PROTOKOLL

Die Aufgaben der diplomatischen Missionen und des diplomatischen Korps

Die Rangklassen der Missionschefs nach der WDK

Nach der Wiener Konvention über diplomatischen Beziehungen (WDK) werden die Missionschefs in drei Klassen eingeteilt:

- Botschafter oder Nuntien (päpstliche Botschafter), die bei den Staatsoberhäuptern akkreditiert sind, und andere Missionschefs entsprechenden Ranges (hierunter sind die Hohen Kommissare zu verstehen, die z.B zwischen den Staaten des britischen Commonwealth ausgetauscht werden, aber bei den jeweiligen Regierungschefs akkreditiert sind);

- Geschäftsträger, die bei den Außenministern akkreditiert sind.

Die Rangfolge (Anciennität) der Missionschefs wird in jeder Rangklasse durch Datum und Stunde ihrer Funktionsübernahme bestimmt. Für die Funktionsübernahme ist in den meisten Staaten Datum und Stunde der Übergabe des Beglaubigungsschreibens (Akkreditierungsschreiben) an das Staatsoberhaupt maßgebend.

Nach der Wiener Konvention kann aber auch die Notifizierung der Ankunft und die Übergabe der beglaubigten Abschrift des Beglaubigungsschreibens an den Außenminister des Empfangsstaates als bestimmend für den Zeitpunkt der Funktionsübernahme betrachtet werden.

Für die Rangfolge der Missionschefs ist es praktisch unerheblich, welche Praxis angewandt wird, da sowohl die Reihenfolge der Besuche beim Außenminister wie auch die Reihenfolge der Übergabe des Beglaubigungsschreibens nach Datum und Stunde der Ankunft des Missionschefs im Empfangsstaat erfolgen müssen. Jeder Staat, gleich welche Praxis er auch befolgt, muß jedoch diese einheitlich auf alle Missionschefs anwenden.

Im Unterschied zu Botschaftern und Gesandten, die bei den Staatsoberhäuptern mit einem Beglaubigungsschreiben ihres Staatsoberhauptes akkreditiert sind, werden Geschäftsträger von ihren Außenministern mit einem Kabinettschreiben bei den Außenministern der Empfangsstaaten akkreditiert.

Von den Geschäftsträgern, die mit Kabinettsschreiben akkreditiert sind und die als ständige Geschäftsträger bezeichnet werden, müssen die zeitweiligen (interimistischen) Geschäftsträger, die kein Kabinettschreiben haben, unterschieden werden.

In der Wiener Konvention wird im Artikel 14 der ständige Geschäftsträger zur dritten Klasse der Missionschefs gerechnet, da er vom Außenminister des Entsendestaates beim Außenminister des Empfangsstaates akkreditiert ist. Es handelt sich also um den Geschäftsträger, der offizieller Missionschef ist.

Dem zeitweiligen Geschäftsträger dagegen ist der Artikel 19 der WDK gewidmet. Dieser Artikel regelt die Fragen der Vertretung des Missionschefs im Falle seiner Verhinderung durch Abwesenheit vom Empfangsstaat, bei Krankheit, Urlaub usw.

Die zeitweilige Geschäftsträger wird in der Regel vom Missionschef ernannt und seine Ernennung gleichzeitig mit der Mitteilung über die vorübergehend Abwesenheit des Missionschefs der Protokollabteilung des Außenministeriums des Empfangsstaates notifiziert. In der Regel wird der Leiter der politischen Abteilung der Mission zum zeitweiligen Geschäftsträger ernannt, auch wenn höherrangige Spezialattachés in der Mission arbeiten. Die zeitweiligen Geschäftsträger stehen in der Rangordnung nach den ständigen Geschäftsträgern. Dabei wird die Rangfolge innerhalb der beiden Klassen durch Datum und Stunde des Funktionsantritts bestimmt. (Ständige Geschäftsträger: Übergabe des Kabinettsschreibens; zeitweilige Geschäftsträger: Notifizierung des Dienstantritts). Die Geschäftsträger der Botschaften rangieren jeweils vor denen der Gesandtschaten.

Das diplomatische Personal

Über die Range des diplomatischen Personals der Missionen gibt es keine internationalen Vereinbarungen. Dennoch wird in fast allen Staaten eine weitgehend einheitliche Praxis befolgt: Der höchste Rang beim diplomatischen Personal ist der eines Rates (Botschafts-, Gesandtschafts- oder Legationsrat).

In letzter Zeit ist es üblich geworden, in großen Botschaften, deren Tätigkeit von den entsendenden Regierungen besondere Bedeutung beigemessen wird, dem auf den Botschafter folgenden Rat den Titel eines Gesandten zu verleihen. Diese Gesandten rangieren unmittelbar nach dem Botschafter, vor den übrigen Räten. Auf die Räte folgen die Militärattachés.

Die nächste Gruppe bilden die Sekretäre, und zwar in der Reihenfolge 1, 2 und 3 Sekretäre (Anrede mit Namen).

Handelssekretäre werden meisten nach den 2. Sekretären, vor den 3. Sekretären eingestuft; ebenso die Gehilfen der Militärattachés, die in der Regel jedoch vor den Handelssekretären rangieren.

Dann folgen die Attachés der diplomatischen Vertretungen. Der Attaché ist der niedrigste diplomatische Rang. Nicht zu verwechseln mit diesen Attachés sind die Spezialattachés, z.B. Kultur-, Wissenschafts-, Verkehrs-, Presse-, Landwirtschaftsattachés usw., die in der Regel einen höheren Rang bekleiden und entsprechend diesem Rang eingestuft werden.

Die Rangfolge innerhalb der Missionen wird von den Missionschefs in eigener Verantwortung – in Anlehnung an die oben geschilderte Praxis – festgelegt. Sie wird dem Außenministerium des Empfangsstaates – auf Anforderung – notifiziert und von diesem in die offizielle Diplomatenliste aufgenommen, die von jedem Außenministerium regelmäßig herausgegeben wird.

Das Diplomatische Korps (Corps Diplomatique – CD)

Unter dem Begriff „Diplomatisches Korps“ versteht man die Gesamtheit der in einem Empfangsstaat akkreditierten Missionschefs (Botschafter, Gesandte, ständige Geschäftsträger) und der zeitweiligen Geschäftsträger.

Im weiteren Sinne wird auch das diplomatische Personal aller in einem Staat akkreditierten diplomatischen Missionen in den Begriff „Diplomatisches Korps“ einbezogen. In der von der Protokollabteilung des Außenministeriums geführten Diplomatenliste werden alle Missionschefs und alle Mitglieder des diplomatischen Personals einschließlich der Ehepartner, deren Ankunft notifiziert wurde, in der von den Missionschefs mitgeteilten Rangfolge aufgeführt.

Die Liste enthält außerdem die Privatadressen, die Dienst- und Privattelefonnummern und die Rangfolge der Missionschefs, wie sie sich aus der Anciennität ergibt. Viele Diplomatenlisten führen auch ein Verzeichnis der Nationalfeiertage der am Ort vertretenen Staaten.

Nach Notifizierung der Arbeitsaufnahme von Mitgliedern des diplomatischen Personals erhalten diese von der Protokollabteilung des Empfangsstaates einen Diplomatenausweis.

Für die Kraftfahrzeuge der Missionen und die Privatfahrzeuge des diplomatischen Personals werden besondere Kennzeichen (CD-Schilder) gegeben, um den Benutzer bzw. Besitzer als zum Diplomatischen Korps gehörig kenntlich zu machen.

Die Mitglieder des administrativen und technischen Personals wie auch das Dienstleistungspersonal gehören nicht zum Diplomatischen Korps, erscheinen nicht in der Diplomatenliste und erhalten auch keine Diplomatenausweise. Die meisten Staaten geben jedoch auch für diesen Personenkreis spezielle Ausweise und Sonderkennzeichen für die Kraftfahrzeuge (CD-Schilder) heraus.





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